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Zertifizierung für Verwalter wird zur Pflicht

Ab 1. Dezember 2022 dürfen Immobilienverwalter gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Bestellung eines zertifizierten Wohnimmobilien-Verwalters verlangen. Diese gesetzliche Neuerung hat Folgen für Immobilienverwalter. Denn nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen sich nur diejenigen als zertifizierte Verwalter bezeichnen, die ihr Fachwissen vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen haben. Damit soll gewährleistet werden, dass sie über die für ihre Tätigkeit erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen.

Seit einigen Jahren setzen sich Berufsverbände aus der Immobilienwirtschaft dafür ein, bundeseinheitliche Qualitätskriterien für Immobilienverwalter gesetzlich festzuschreiben. Mit der WEG Reform 2020 hat der Gesetzgeber diesen Forderungen mit dem Rechtsanspruch von Wohnungseigentümern entsprochen.

Rahmenplan bestimmt Inhalte der Prüfung

Im Vorfeld der Gesetzgebung wurden die inhaltlichen Vorgaben unter anderem vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Kooperation mit verschiedenen Branchenvertretern erarbeitet. Hier wurden unter anderem die relevanten Inhalte der Vorbereitungskurse und Prüfungen sowie deren Gewichtungen definiert. Darin sind beispielsweise die Themen-Gewichtungen fixiert. Für die Grundlagen der Immobilienwirtschaft sind demnach 10 Unterrichtseinheiten (UE), für rechtliche Grundlagen 60 UE, für die kaufmännische Grundlagen 20 UE und für die technischen Grundlagen 30 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Aktuell können die Prüfungen noch nicht abgelegt werden, laut IHK sollen die Prüfungen ab dem zweiten Halbjahr angeboten werden.

Wer ist von der Prüfungspflicht befreit?

Die gute Nachricht ist: Nicht alle Verwalter müssen sich dieser Prüfung unterziehen, denn es gibt Ausnahmen. Volljuristen, Absolventen eines Studiums mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt, Immobilienkaufleute und geprüfte Immobilienfachwirte haben laut der geltenden Prüfungsverordnung auch ohne die oben genannten Nachweise den gleichen Status wie künftig separat zertifizierte Verwalter. Für alle, die bereits zum 1. Dezember 2020 als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingesetzt waren, gilt eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2024. So lange erhalten sie auch prüfungsfrei den Status als zertifizierter Verwalter.

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