Aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme ist unser Backoffice am 24.04. und 25.04.2024 nicht besetzt. Am 26.04.2024 ist das Backoffice wieder da.
Aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme ist unser Backoffice am 24.04. und 25.04.2024 nicht besetzt. Am 26.04.2024 ist das Backoffice wieder da.
Aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme ist unser Backoffice am 24.04. und 25.04.2024 nicht besetzt. Am 26.04.2024 ist das Backoffice wieder da.
Tanja Baretzky

Redaktion: Tanja Baretzky

Tipps zur Buchung von Mietminderungen und -ausfällen

Da im Zuge der Corona-Krise zahlreiche Unternehmen und Haushalte in finanzielle Schieflage geraten könnten, wird es in den kommenden Monaten voraussichtlich vermehrt zu Mietminderungen- oder kompletten Mietausfällen kommen. Für diesen Fall bieten die Softwarelösungen von DOMUS unterschiedliche Möglichkeiten, um Zahlungsausfälle im System zu vermerken. 

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet.  Leistet ein Mieter die im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 fällige Miete ganz oder teilweise nicht, so darf der Vermieter das Mietverhältnis wegen dieser Rückstände nicht kündigen, wenn diese auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruhen. Darum hat DOMUS für seine Produktlösungen drei mögliche Verfahrenswege zusammengestellt, um sowohl eine Mietminderung, als auch einen vollständigen Mietausfall in DOMUS 4000 und DOMUS NAVI abzubilden. Dabei handelt es sich um rein technische Handlungsempfehlungen für die Nutzung von DOMUS 4000. Für rechtliche Fragestellungen wird die Rücksprache mit einem Rechtsexperten empfohlen.

 

BU: Um Mietminderungen oder Mietausfälle in der Software zu vermerken, bietet DOMUS unterschiedliche Möglichkeiten. Foto: istockphotos