Redaktion: Nicole Pertus

Änderungen im Zahlungsverkehr

Ab Oktober 2025 treten wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr in Kraft, die auch Ihr Unternehmen betreffen:

  • 05.10.2025: Die Empfängerprüfung (VoP) wird eingeführt.
    Die Banken stellen in diesem Zusammenhang neue EBICS Auftragsarten bereit: CTV (Standard) bzw. CIV (Echtzeit).
  • 01.11.2025: Das neue Kontoauszugsformat camt.053 ersetzt das bisherige Format MT940.

In diesem Blogbeitrag finden Sie Erläuterungen zu den jeweiligen Begriffen, die Ihnen im Zuge der Umstellung begegnen können.
Wir möchten Sie bei den anstehenden Umstellungen bestmöglich unterstützen und geben Ihnen Tipps & Tricks an die Hand.
Es lohnt sich, ab und an erneut vorbeizuschauen – neue Entwicklungen und Erfahrungswerte werden wir umgehend einfließen lassen.

EBICS= Electronic Banking Internet Communication Standard.
Ein europäischer Standard für den sicheren, verschlüsselten Datenaustausch zwischen Unternehmen und Banken.

ISO 20022: Dies ist ein internationaler Standard für den Austausch von Finanzdaten, der den gesamten Zahlungsverkehr betrifft. Er verbessert die Datenqualität und ermöglicht die Übermittlung detaillierter Transaktions-Informationen, was die Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr erhöht.

VoP= Verification of Payee, also die „Überprüfung des Zahlungsempfängers“. VoP ist ein Sicherheitsverfahren im Zahlungsverkehr, das sicherstellt, dass der eingegebene Name des Empfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt.

VoI= Verification of Identity. Dies ist ein ergänzendes Konzept zu Verification of Payee (VoP). VoI zielt darauf ab, die Identität eines Zahlungsteilnehmers (nicht nur den Namen) zu prüfen.
Das Verfahren kann Ihnen ggf. bei der Umstellung in Ihrem Banking-Programm begegnen, sofern dort bereits EBICS 3.0 verwendet wird.

CCT: Auftragscode im EBICS-Verfahren, bei welchem keine Empfängerprüfung ausgelöst wird (Opt-Out von der VOP)

CTV: Auftragscode im EBICS-Verfahren, der die Empfängerprüfung auf Basis einer regulären Überweisung auslöst (Opt-In von der VoP)

CIV: Auftragscode im EBICS-Verfahren, welcher die Empfängerprüfung im Rahmen einer Echtzeitüberweisung auslöst (Opt-In von der VoP)

VPZ= Verification of Payee Report. Eine Berichtsdatei, die im Rahmen der Empfängerüberprüfung erstellt wird. Die Datei wird Ihnen über den EBICS-Server zur Abholung und Prüfung bereitgestellt, bevor der Auftrag freigegeben werden kann.
Der VPZ-Bericht enthält die Übersicht über den Status aller enthaltenen Transaktionen:
M = Exact match
P = Partial Match
N = No match

camt.053: Diese Abkürzung steht für Cash Management Message 053. Das Format camt.053 dient zur Übermittlung der vollständigen Buchungen eines Bankkontos für einen bestimmten Zeitraum, entspricht also dem elektronischen Kontoauszug.

Feldlänge Kontoinhaber: Die bisherige 27-Zeichen-Grenze wird unsererseits in einer der kommenden Versionen angehoben. Bis zur Umsetzung empfehlen wir, dass Sie mit Alias-Namen arbeiten.
Weiterführende Hinweise finden Sie im Abschnitt
👉 „Was können wir als DOMUS-Nutzer selbst vorbereiten bzw. anpassen?“

Feldlänge Kontoinhaber: Mit der Programmversion 5.2.414.x haben wir die bisherige 27-Zeichen-Grenze angehoben.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt
👉 „Was können wir als DOMUS-Nutzer selbst vorbereiten bzw. anpassen?“

Stammdaten prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre eingetragenen Stammdaten im DOMUS mit den bei der Bank hinterlegten Daten übereinstimmen. Passen Sie die Daten ggf. in Absprache mit Ihren Lieferanten an. Vermeiden Sie dabei Abkürzungen und Sonderzeichen, die von den Banken nicht unterstützt werden.

Der eigene Firmenname: Wenn Sie Rechnungen versenden, möchten Sie selbstverständlich, dass diese korrekt bezahlt werden.
Achten Sie deshalb darauf, dass der Firmenname in Ihren Rechnungen, Zahlungserinnerungen und sonstigen Dokumenten identisch zu den hinterlegten Bankdaten ist.

Alias / Handelsname verwenden: Viele Banken bieten – insbesondere bei sehr langen Firmennamen – die Möglichkeit, Alias- oder Handelsnamen zu hinterlegen.

  • Lassen Sie bei Ihrer Bank bei Bedarf einen Alias / Handelsnamen eintragen und verwenden Sie diesen konsistent in allen Dokumenten.
  • Fragen Sie Ihre Bank nach der zulässigen Länge und der Anzahl möglicher Handelsnamen.
  • Klären Sie bei Ihren Lieferanten, ob dort bereits Handelsnamen hinterlegt wurden, die Sie übernehmen können.

Sammler erstellen: Für die Erstellung der Sammler besteht kein Handlungsbedarf.
Wir stellen die Sammler bereits im geforderten Format zur Verfügung.
Die Dateien verwenden das pain.001-Format nach ISO 20022, welches von den Banken verarbeitet werden kann.

Möchten Sie die Empfängerprüfung (VoP) ein- oder ausschalten, so nehmen Sie dies bitte direkt über Ihre Banking-Software vor.
Eine Anpassung in den DOMUS-Sammlern ist dafür nicht erforderlich.

Einstellungen VoP:
Für die Empfängerüberprüfung stellen Banken neue EBICS-Auftragsarten bereit: CTV, CIV und bei EBICS 3.0 die Service-Option VOI. Rückmeldungen erhalten Sie als VPZ-Bericht.

CTV (Standardüberweisung) bzw. CIV (Echtzeitüberweisung): Konfigurieren Sie diese Auftragscodes in Ihrer Banking-Software, wenn Sie die Empfängerprüfung wünschen.

VOI (EBICS 3.0): Wählen Sie diese Option, falls Sie die Identitätsprüfung nutzen möchten.

CCT (ohne VoP): Möchten Sie weiterhin Überweisungen ohne VoP ausführen, aktivieren Sie den Auftragscode CCT.
⚠️ Beachten Sie: Überweisungen ohne VoP erfolgen auf eigenes Risiko, und nicht alle Banken unterstützen diesen Auftragscode dauerhaft.

Klären Sie außerdem mit Ihrer Bank die Freischaltung und den Abruf des VPZ-Berichts.

Alias / Handelsname beantragen: Ist Ihr eigener Firmenname sehr lang – beispielsweise “MüllerMeierSchulze Hausverwaltung und Immobilienberatung Gesellschaft mb Haftung” so bietet es sich an, bei der Bank einen Alias eintragen zu lassen, z.B. “MMS GmbH”. Dies vereinfacht Ihren Geschäftspartnern das Begleichen von Rechnungen und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die VoP mit einem Match durchgeht.
In Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsinformationen sollte der Empfängername exakt so stehen, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist (juristischer Name oder freigeschalteter Alias/Handelsname). Abkürzungen oder abgeschnittene Namen führen häufig zu keinem bzw. einem abweichendem Treffer bei der VoP.

Sie arbeiten aktuell noch mit dem Format MT940 oder haben unser Modul Einlesen Bankdaten bisher noch nicht für sich entdeckt?

Bitte beachten Sie, dass im DOMUS ERP und im DOMUS 1000 ab dem dritten Quartal 2026 ausschließlich das Format camt.053 unterstützt wird.
👉 camt.-Formate im Überblick
camt.052 -> Tageszwischenbericht (laufender Tag)
camt.053 -> Kontoauszug (gebuchte Umsätze)
camt.054 -> Einzelbuchungsavis (z. B. Geldeingänge, Rücklastschriften)
! Tageszwischenberichte und Avis werden im DOMUS nicht verarbeitet !

DOMUS ERP:
Im Handbuch finden Sie ab Seite 341 ff. weitere Informationen,
alternativ bieten wir die gemeinsame Einrichtung in einem kostenpflichtigen Supporttermin an.

DOMUS 1000:
Im Handbuch finden Sie im Kapitel 3.5 Einlesen Daten – Einführung weitere Informationen,
auch unser Blogbeitrag bietet weitere Unterstützung.

Gerne unterstützen wir Sie im Programm DOMUS 1000 mit einem unserer beiden Supporttermine zum Thema Bankdaten einlesen. Dabei arbeiten wir mit Ihrer Datenbank und einer camt.053-Datei, die Sie bitte vorab herunterladen:
Schnittstelle camt.053 einrichten (30 Minuten)
Zahlungsverkehr – Kontoumsätze digital einlesen (1,5 h; Einlesen, Merken und Verbuchen)

Einzelne Banking-Programme liefern Ihnen die Umsatzdateien in einer zip-Datei. Die Endung zip kann im DOMUS nicht verarbeitet werden, da es sich hierbei nicht um die Umsatzdatei handelt. Um die Daten wie gewohnt einlesen zu können, gehen Sie wie folgt vor:

Entpacken Sie die gelieferte Datei. Das Kontextmenü erreichen Sie mit der Maus per Rechtsklick.

Geschafft. Die Daten sind nun wie gewohnt mit der korrekten Endung vorhanden und können von Ihnen eingelesen werden.

Zusammenfassung:

  • Unsere SEPA-Sammler werden im korrekten ISO-20022-Format (pain.001 / camt.053) erstellt, das von allen Banken und Banking-Programmen verarbeitet werden kann.
  • Die Zeichenlänge im Feld „Kontoinhaber“ wird im DOMUS mit einer der kommenden Versionen erhöht.
  • Abweichungen beim Empfängernamen können im Online-Banking zu Warnhinweisen oder Ablehnungen führen.
  • Die Freischaltung der EBICS-Auftragsarten (CTV/CIV/VOI) sowie Abruf des VPZ-Berichts erfolgen in Ihrer Banking-Software.
  • Bei institutsindividuellen Regeln (z. B. „Sammler mit nur einer Zahlung“) oder weiteren Fragen rund um EBICS wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank oder Ihren EBICS-Softwareanbieter.

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